Es macht berufliche Qualifikationen sichtbar, erhöht die Transparenz, die Auswahlmöglichkeit und die Patientensi-cherheit: In vielen EU-Ländern gibt es bereits ein Register für Gesundheitsberufe. In Österreich wurde im Jahr2016 ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Seit Juli des Vorjahres ist für Angehörige der Gesundheits- undKrankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Registrierung im Gesundheits-beruferegister Voraussetzung, damit sie ihren Beruf ausüben dürfen. Bis 30. Juni 2019 ist noch Zeit, um einen An-trag zu stellen. Eine Berufsausübung ohne Registrierung ist grundsätzlich nicht möglich. Den Antrag kann manonline (mit Handysignatur oder Bürgerkarte) oder persönlich bei der zuständigen Registrierungsbehörde einbrin-gen. Die Registrierung ist kostenlos. Wer sich registriert hat, bekommt einen Berufsausweis zugeschickt.
Betroffene Berufsgruppen:
-Biomedizinische Analytikerinnen & Analytiker
-Diätologinnen & Diätologen
-Diplomierte Gesundheits- und
-Krankenpflegekräfte
-Ergotherapeutinnen & Ergotherapeuten
-Logopädinnen & Logopäden
-Orthoptistinnen & Orthoptisten
-Pflegefachassistentinnen & Pflegefachassistenten
-Pflegeassistentinnen & Pflegeassistenten
-Physiotherapeutinnen & Physiotherapeuten
-Radiologietechnologinnen & Radiologietechnologen
Notwendige Dokumente: Antrag, Zeugnis bzw. Diplom, Reisepass oder Personalausweis, Farbfoto (Passbild). Be-rufsanfänger benötigen zusätzlich einen Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest. Die Registrierungsbehör-den: Die Arbeiterkammer registriert AK-Mitglieder: Arbeitnehmer, Karenzierte, Arbeitslose, Arbeitssuchende undAbsolventen. Freiberufliche und ehrenamtlich Tätige lassen sich bei der Gesundheit Österreich GmbHregistrieren.
Vorteile des Registers
Das Register macht die beruflichen Qualifikationen einsehbar und dient gleichzeitig der Qualitätssicherung. Inter-essierte können künftig öffentlich einsehbare Informationen über Berufsangehörige abrufen: Das erhöht die Trans-parenz, die Auswahlmöglichkeit und die Patientensicherheit. Mit der Registrierung wird ein europäischer Standarderreicht, was nationale und internationale Mobilität erleichtert. Wechselt man den Arbeitgeber, wird das Vorlegenvon Zeugnissen und anderen Nachweisen vereinfacht. Arbeitgeber können sich auf das Register und die damitverbundene behördliche Überprüfung verlassen. Die Registrierung der Gesundheitsberufe erleichtert die Aufsichtund Kontrolle durch die zuständigen Behörden sowie die Gesundheitsplanung. Damit wird erstmals bekannt, wel-che und wie viele Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ihren Beruf in Österreich ausüben. Statistische Auswertungen helfen bei der Bedarfsplanungund beim Erkennen von Versorgungslücken.
Mit der Eintragung in das Register erhalten die Berufsangehörigen einen Berufsausweis, mit dem sie die Berechti-gung zur Berufsausübung jederzeit nachweisen können. Dies soll auch zu einer Aufwertung der betroffenen Ge-sundheitsberufe beitragen.
Gesundheitsberuferegister
Das Gesundheitsberuferegister enthält folgende Daten, von denen ein Teil öffentlicheinsehbar ist (fett gedruckt):
-Vorname(n) und Familienname
-akademische Grade
-Geschlecht
-Berufs- und Ausbildungsbezeichnung
-Art der Berufsausübung (z. B. freiberuflich, im Arbeits-verhältnis)
-Eintragungsnummer
-Datum der Registrierung
-Gültigkeitsdatum der Registrierung
-Ruhen der Registrierung
-Geburtsdatum und Geburtsort
-Staatsangehörigkeit
-Ausbildungsabschluss bzw. Qualifikationsnachweis im jeweiligen Gesundheitsberuf
-Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt
-Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Dienstort(e)
-Bild und Unterschrift
-Datum der letzten Änderung des Registerdatensatzes
-Vermerk über Streichung bei Berufseinstellung oder bei Entziehung derBerufsberechtigung